KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Art. 4 der KI-Verordnung betrifft jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt. Eine Schulungspflicht ist es nicht. Hier steht, was genau verlangt wird, was sich 2026 geändert hat und wie Sie Ihre Maßnahmen belegen.
Stand: · keine Rechtsberatung
Kurz gesagt
Wer KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot oder DeepL beruflich einsetzt, muss seit 2. Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz seines Personals ergreifen (Art. 4 KI-VO). Seit 27. Juli 2026 geht es ausdrücklich um Maßnahmen, die die KI-Kompetenz fördern, nicht mehr um ein garantiertes Niveau. Eine Schulung, ein Zertifikat oder eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung unterscheidet Anbieter, die KI entwickeln, und Betreiber, die KI „in eigener Verantwortung beruflich verwenden“ (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Betreiber ist damit praktisch jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Werkzeuge nutzen, unabhängig von Branche und Größe. Die Pflicht umfasst auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten, etwa Werkstudierende oder Freelancer.
Was hat sich im Juli 2026 geändert?
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus, wurde Art. 4 neu gefasst.
| Bis 26. Juli 2026 | Seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Wortlaut | Maßnahmen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen | Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden |
| Art der Pflicht | ergebnisorientiert | maßnahmenorientiert |
| Entscheidend | unklar, wann Kompetenz „ausreichend“ ist | dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden: welche, mit welchen Inhalten, für wen |
Die Pflicht ist also nicht weggefallen, aber milder geworden. Es zählt, dass Sie etwas Geeignetes tun, nicht, dass jede Person ein bestimmtes Niveau erreicht. Eine Dokumentation ist nicht vorgeschrieben, die Bundesnetzagentur kann aber nachfragen und empfiehlt sie.
Wer kontrolliert?
Seit 2. August 2026 überwachen nationale Behörden die Einhaltung. In Deutschland ist das nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) die Bundesnetzagentur.
Was gehört in eine geeignete Maßnahme?
Die EU-Kommission betont, dass es keine Einheitslösung gibt. Der Umfang hängt vom Einsatzkontext ab. Für Mitarbeitende, die allgemeine KI-Werkzeuge nutzen, sollten mindestens diese Themen vorkommen:
- Wie KI funktioniert und warum sie Fakten erfinden kann
- Personenbezogene und besonders sensible Daten (DSGVO)
- Nicht freigegebene Tools und Geschäftsgeheimnisse
- Diskriminierungsrisiken und menschliche Entscheidung
- Kennzeichnung von KI-Inhalten und verbotene Praktiken
- Was zu tun ist, wenn doch etwas schiefgeht
Wer Hochrisiko-KI betreut, etwa ein Tool zur Bewerberauswahl, braucht zusätzlich eine tool-spezifische Einweisung. Diese Pflichten aus Art. 26 KI-VO gelten ab 2. Dezember 2027.
Wie sieht der Nachweis aus?
Ein Zertifikat ist nicht erforderlich. Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine nachvollziehbare Dokumentation von:
- Art der Maßnahme
- Inhalten
- zeitlichem Umfang
- Teilnehmenden
Interne Aufzeichnungen genügen. KI-Kompetenz gilt als kontinuierlicher Prozess, eine jährliche Auffrischung ist sinnvoll.
Droht ein Bußgeld?
Art. 4 ist in Art. 99 KI-VO nicht als eigener Bußgeldtatbestand aufgeführt. Das Risiko liegt woanders: Fehlende KI-Kompetenz kann im Schadensfall als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden, Folgeverstöße gegen DSGVO oder Art. 5 und 50 KI-VO sind bußgeldbewehrt, und die Geschäftsführung haftet für eine ordnungsgemäße Organisation.
Stichtage im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 02.02.2025 | Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) |
| 27.07.2026 | Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 |
| 02.08.2026 | Art. 50 (Transparenz), Aufsicht durch die Bundesnetzagentur |
| 02.12.2027 | Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI (Art. 26) |
Zitiervorschlag: Hinzer, G. (2026): KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen. gregorhinzer.com/wissen/ki-verordnung-artikel-4/, Stand 30.09.2026.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“)
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO
- BMDS: Neues KI-Gesetz tritt in Kraft (KI-MIG)
Dieser Beitrag beschreibt den Rechtsstand nach bestem Wissen und ist keine Rechtsberatung.
Gut zu wissen
Ist eine KI-Schulung Pflicht?
Nein, eine Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Wer KI-Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder DeepL beruflich nutzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern. Seit 27. Juli 2026 ausdrücklich ohne garantiertes Kompetenzniveau. Welche Maßnahme das ist, entscheidet das Unternehmen. Eine kurze, dokumentierte Schulung ist die einfachste. Ihr eigentlicher Nutzen liegt woanders: gemeinsame Regeln, weniger Fehler mit Kundendaten und ein leichterer Einstieg in die tägliche Nutzung.
Reicht eine Online-Schulung von 35 Minuten?
Für die allgemeine Nutzung von KI-Werkzeugen für Texte, Übersetzung und Recherche ist eine dokumentierte Basisschulung nach aktuellem Stand eine geeignete Maßnahme im Sinne von Art. 4. Wer KI in sensiblen Bereichen wie der Bewerberauswahl einsetzt, braucht zusätzlich eine Einweisung in das konkrete Tool (Art. 26 Abs. 2 KI-VO).
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Weder die KI-Verordnung noch die Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat. Die Bundesnetzagentur kann aber nachfragen, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. Sie empfiehlt, Art, Inhalte, Umfang und Teilnehmende zu dokumentieren.
Droht ein Bußgeld, wenn wir nichts tun?
Art. 4 KI-VO ist in Art. 99 nicht als eigener Bußgeldtatbestand aufgeführt. Das Risiko liegt in der zivilrechtlichen Haftung bei Schäden, in Folgeverstößen mit Bußgeld (etwa DSGVO, Art. 5 und 50 KI-VO) und in der Haftung der Geschäftsführung für Organisationsmängel.
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